Marie BLANCHON wurde im Januar 2017 als Anwältin vereidigt.
Neugierig von Natur aus sammelte sie Erfahrungen in FRANKREICH (Lyon, Nantes, Paris, Aix-en-Provence, Straßburg, Besançon, Valence) sowie im Ausland (Deutschland, Luxemburg), sowohl in Anwaltskanzleien als auch bei Gerichten.
Nach zwei Jahren Tätigkeit bei der Anwaltskammer der Drôme sowie anschließend bei den Anwaltskammern von Mâcon und Villefranche-sur-Saône ist sie nun bei der Anwaltskammer Lyon zugelassen.
Marie BLANCHON erwarb 2016 das Befähigungszeugnis für den Anwaltsberuf an der Anwaltsakademie in STRASBOURG (ERAGE).
Außerdem besitzt sie einen Master 2 sowie ein Universitätsdiplom mit Spezialisierung auf die Bekämpfung von Finanz- und organisierter Kriminalität (CETFI, AIX-EN-PROVENCE), erworben nach einem Master 1 in Kriminalwissenschaften und Justizkarrieren an der Universität NANTES.
Sie ist zudem Inhaberin eines LL.M., den sie in DEUTSCHLAND (Johannes Gutenberg-Universität Mainz) erworben hat. Diese dreisemestrige Auslandserfahrung ermöglichte ihr den Erwerb von Kompetenzen im europäischen und deutsch-französischen Vertragsrecht, Familienrecht, Strafrecht sowie im Bereich der Menschenrechte.
Ihre Masterarbeit (Master 2) befasste sich mit der Bekämpfung der Geldwäsche in Deutschland im Zusammenhang mit türkischen und russischen organisierten Gruppen.