Rechtsanwältin Marie Blanchon ist in Lyon zugelassen und hauptsächlich im Strafrecht, Personenschadensrecht und Medizinrecht tätig. Sie unterstützt ihre Mandantinnen und Mandanten bei der Verteidigung ihrer Rechte, sowohl beratend als auch in streitigen Verfahren.
Marie BLANCHON wurde im Januar 2017 als Anwältin vereidigt.
Neugierig von Natur aus sammelte sie Erfahrungen in FRANKREICH (Lyon, Nantes, Paris, Aix-en-Provence, Straßburg, Besançon, Valence) sowie im Ausland (Deutschland, Luxemburg), sowohl in Anwaltskanzleien als auch bei Gerichten.
Nach zwei Jahren Tätigkeit bei der Anwaltskammer der Drôme sowie anschließend bei den Anwaltskammern von Mâcon und Villefranche-sur-Saône ist sie nun bei der Anwaltskammer Lyon zugelassen.
Ihre Kanzlei betreut Mandanten in Lyon und darüber hinaus in der Region Auvergne-Rhône-Alpes, je nach Art der Fälle.
Marie BLANCHON erwarb 2016 das Befähigungszeugnis für den Anwaltsberuf an der Anwaltsakademie in STRASBOURG (ERAGE).
Außerdem besitzt sie einen Master 2 sowie ein Universitätsdiplom mit Spezialisierung auf die Bekämpfung von Finanz- und organisierter Kriminalität (CETFI, AIX-EN-PROVENCE), erworben nach einem Master 1 in Kriminalwissenschaften und Justizkarrieren an der Universität NANTES.
Sie ist zudem Inhaberin eines LL.M., den sie in DEUTSCHLAND (Johannes Gutenberg-Universität Mainz) erworben hat. Diese dreisemestrige Auslandserfahrung ermöglichte ihr den Erwerb von Kompetenzen im europäischen und deutsch-französischen Vertragsrecht, Familienrecht, Strafrecht sowie im Bereich der Menschenrechte.
Ihre Masterarbeit (Master 2) befasste sich mit der Bekämpfung der Geldwäsche in Deutschland im Zusammenhang mit türkischen und russischen organisierten Gruppen.