Medizinrecht umfasst Angelegenheiten – sowohl beratend als auch prozessual – im Zusammenhang mit Gesundheitseinrichtungen, Behandlern und weiteren Beteiligten.
Defekte Produkte, fehlerhaft durchgeführte Eingriffe mit möglicher Haftung eines Behandlers und/oder einer Einrichtung, Prävention oder Klage – es gibt viele Gründe, im Medizinrecht einen Anwalt hinzuzuziehen.
Oft ist ein interdisziplinärer Ansatz erforderlich – aus Sicht des Behandlers, des Patienten, des Herstellers oder Produzenten, ebenso mit steuerlichen, sozialrechtlichen oder gesellschaftsrechtlichen Aspekten, bis hin zu strafrechtlichen Fragen.
Je nach Streitfall können Verwaltungs- oder Zivilgerichte zuständig sein oder auch andere Stellen wie regionale Entschädigungskommissionen für Opfer medizinischer Unfälle (CRCI).