Maître Marie BLANCHON begleitet Sie im Strafrecht in Lyon sowohl in der Verteidigung als auch als Nebenklägerin, mit einem zugleich präzisen und menschlichen Ansatz in jedem Verfahren.
Vom ersten Gespräch bis zur Verhandlung wird Ihre Strategie an Ihre Situation, die prozessualen Fragen und die verfügbaren Beweise angepasst.
Die Kanzlei ist in Lyon und in der Region tätig; bei Fällen mit internationalem Bezug ist eine Begleitung auf Französisch, Englisch und Deutsch möglich.
Für einen vollständigen Überblick über die Tätigkeitsbereiche der Kanzlei können Sie auch folgende Seiten ansehen Medizinrecht, Internationales Privatrecht und Jugendstrafrecht.
Strafverteidigung beginnt oft unter Zeitdruck. Eine anwaltliche Begleitung von Beginn des Verfahrens an ist entscheidend, um Ihre Rechte zu wahren und Ihre Verteidigung wirksam vorzubereiten.
Die Kanzlei unterstützt Sie während des Polizeigewahrsams, bei Vernehmungen, Gegenüberstellungen und bei Anträgen auf verfahrensrelevante Maßnahmen. Consulter le guide : vos droits en garde à vue à Lyon.
Im Fall einer sofortigen Vorführung oder eines Verfahrens mit vorangehendem Schuldeingeständnis (CRPC) werden Argumente und Schutzmechanismen präzise vorbereitet, um Ihre Interessen bestmöglich zu verteidigen.
Die Kanzlei wird vor dem Untersuchungsrichter tätig, insbesondere bei der Analyse des Verfahrens, bei Beweisanträgen, Rechtsmitteln und der Vorbereitung auf Hauptverhandlungen.
Maître Marie BLANCHON vertritt Sie vor den zuständigen Strafgerichten.
Für Volljährige
Für Minderjährige
Die Kanzlei übernimmt ebenfalls Ihre Verteidigung vor Strafvollstreckungsinstanzen und dem Vollstreckungsrichter.
Als Opfer einer Straftat können Sie die Anerkennung Ihres Schadens verlangen und eine auf Ihre Situation abgestimmte Entschädigung erhalten.
Die Kanzlei begleitet Sie bei der Nebenklage bzw. Zivilparteistellung, bei der Bewertung Ihrer Schäden und bei Entschädigungsanträgen vor den zuständigen Gerichten.
Besonderes Augenmerk gilt körperlichen, immateriellen, materiellen und beruflichen Schäden, verbunden mit einer individuellen Betreuung Ihres Falls.
Ist der Täter zahlungsunfähig oder wird die Entscheidung nicht vollstreckt, können besondere Mechanismen helfen, die geschuldeten Beträge zu erhalten.
Die Kanzlei berät Sie zur Zweckmäßigkeit dieser Verfahren und übernimmt die erforderlichen Schritte, um die Entschädigung zu beschleunigen.
So früh wie möglich: ab Polizeigewahrsam, Vorladung, Eröffnung eines Untersuchungsverfahrens oder sobald Sie als Opfer von den Tatsachen erfahren.
Ja. Eine anwaltliche Begleitung ist in vielen Situationen möglich, insbesondere im Polizeigewahrsam und je nach anwendbarem Verfahrensrahmen.
Je nach Ihrer Situation kann die Entschädigung im Strafverfahren, vor der CIVI oder über SARVI beantragt werden.
Die Kanzlei hat ihren Sitz in Lyon und kann je nach Art des Falls und zuständigem Gericht auch in einem größeren geografischen Bereich tätig werden.
Sie können Kontakt aufnehmen, um Ihre Situation zunächst einzuordnen und die nächsten Schritte zügig festzulegen.
Pour savoir à quel moment agir, consultez aussi l’article quand faire appel à un avocat en droit pénal.
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