Im Strafrecht unterstützt Rechtsanwältin BLANCHON Sie in der Verteidigung oder als Nebenkläger/Privatkläger.
Dank ihrer Sprachkenntnisse in Deutsch und Englisch kann sie Sie in nationalen wie internationalen Angelegenheiten begleiten.
Sie ist sowohl im Rahmen des Polizeigewahrsams (garde à vue) als auch im Ermittlungs-/Untersuchungsverfahren (instruction) tätig.
Ein Untersuchungsverfahren ist in zwei Fällen obligatorisch: in allen Fällen bei Minderjährigen und bei Verbrechen für Erwachsene.
Es ist außerdem auch gegen Erwachsene möglich, jedoch bei bestimmten komplexen Delikten nicht zwingend.
Für Minderjährige ist das Untersuchungsverfahren sowohl bei Delikten als auch bei Verbrechen obligatorisch.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann es auch bei Ordnungswidrigkeiten stattfinden.
Rechtsanwältin Marie BLANCHON unterstützt Sie außerdem in der Verteidigung vor den zuständigen Strafgerichten, nämlich :
– Für Volljährige
– Für Minderjährige
Als Opfer einer Straftat können Sie einen Schaden erlitten haben – finanziell, immateriell (moralisch) oder körperlich.
Rechtsanwältin BLANCHON berät Sie zu den Verfahren, um sowohl eine strafrechtliche Verurteilung als auch die Entschädigung Ihres Schadens im Rahmen der „zivilrechtlichen Ansprüche“ zu erreichen.
Sie kann Sie auch bei der Vollstreckung von Entscheidungen über zivilrechtliche Ansprüche unterstützen (Entschädigungskommission für Opfer von Straftaten – CIVI – sowie Hilfsdienst zur Beitreibung für Opfer von Straftaten – SARVI).