Zuständige Gerichte in erster Instanz sind in der Regel der Conseil de Prud’hommes (Arbeitsgericht) und das Tribunal des Affaires de Sécurité Sociale (Sozialgericht).
Mitunter, insbesondere bei Fragen zu Arbeitslosenleistungen, können auch Zivil- oder Verwaltungsgerichte zuständig sein.
Rechtsanwältin BLANCHON steht Ihnen zur Beratung und Vertretung vor diesen Gerichten zur Verfügung, sofern keine außergerichtliche Lösung gefunden wird.