Verträge zwischen Privatpersonen und Unternehmern unterliegen besonders schützenden Regeln zugunsten der Privatpersonen.
Verträge zwischen Unternehmern unterliegen wiederum anderen Regeln.
Zuständig können das Amtsgericht, das Landgericht oder das Handelsgericht sein.
Ob Kauf- oder VersicherungsvertragRechtsanwältin BLANCHON begleitet Sie in allen außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren im Vertragsrecht (Verbraucherrecht, Handelsrecht).
Rechtsanwältin BLANCHON unterstützt Sie außerdem bei der Erstellung Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Verträge.