Das Minderjährigenrecht umfasst sowohl das Jugendstrafrecht als auch den Kinderschutz. Maître Marie Blanchon begleitet Sie in Lyon mit einer klaren, menschlichen und reaktionsschnellen Verteidigung.
Die Kanzlei unterstützt Kinder, Jugendliche und Eltern, wenn familiäre, erzieherische oder strafrechtliche Situationen eine sorgfältige rechtliche Begleitung erfordern. Ziel ist es, die Rechte des Minderjährigen zu schützen, das Verfahren abzusichern und konkrete Lösungen zu entwickeln.
Für einen vollständigen Überblick über die Tätigkeitsbereiche der Kanzlei können Sie auch folgende Seiten ansehen Strafrecht und Internationales Privatrecht.
Wenn ein Minderjähriger beschuldigt wird, ist das Verfahren durch den Jugendstrafkodex geregelt. Entscheidungen in den ersten Stunden haben direkten Einfluss auf den weiteren Verlauf des Falls.
Maître Marie Blanchon unterstützt Minderjährige bei Vernehmungen, Gegenüberstellungen und Ermittlungsmaßnahmen, um die Wahrung ihrer Rechte sicherzustellen und eine passende Verteidigungsstrategie vorzubereiten.
Je nach Alter des Minderjährigen, persönlicher Situation und Art der Tat kann die strafrechtliche Reaktion Erziehungsmaßnahmen, Auflagen, Alternativen zur Strafverfolgung oder spezifische Sanktionen umfassen.
Im Jugendstrafrecht ist das Alter am Tattag maßgeblich, nicht das Alter am Tag der Entscheidung.
Der zivilrechtliche Teil des Minderjährigenrechts betrifft vor allem die Erziehungshilfe. Sie kann eingeleitet werden, wenn ein Kind gefährdet ist oder seine Erziehungs- und Entwicklungsbedingungen beeinträchtigt sind.
Der Jugendrichter kann von der Staatsanwaltschaft, den Eltern, dem Minderjährigen selbst oder den zuständigen Stellen angerufen werden. Die Kanzlei begleitet die Familie in jeder Phase: Verhandlung, Austausch mit Erziehungsdiensten, Anträge auf Maßnahmen und Rechtsmittel.
Ziel ist es, einen stabilen und schützenden Rahmen für das Kind zu schaffen und zugleich das familiäre Gleichgewicht zu bewahren, wenn dies möglich ist.
So früh wie möglich, ab einer Vorladung, Vernehmung, Polizeigewahrsam oder beim Eingang einer Meldung im Rahmen der Erziehungshilfe.
Ja. Eltern können begleitet und vertreten werden, um ihre Situation darzustellen, ihre Rechte zu verteidigen und dem Kindeswohl entsprechende Anträge zu stellen.
Ja. Ein Minderjähriger kann von einem gewählten oder bestellten Anwalt unterstützt werden, insbesondere in Strafverfahren und in bestimmten ihn betreffenden Zivilverfahren.
Die Kanzlei hat ihren Sitz in Lyon und kann je nach zuständigem Gericht und Art des Falls in einem größeren Gebiet tätig werden.
Jede Situation verdient eine individuelle Analyse. Die Kanzlei empfängt Sie, um Ihren Fall schnell zu bewerten und die einzuleitenden Schritte festzulegen.
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