Das internationale Privatrecht betrifft Situationen mit Auslandsbezug: ausländische Staatsangehörigkeit, Wohnsitz im Ausland, internationaler Vertrag, Vermögen in mehreren Ländern oder ein außerhalb Frankreichs erlassenes Urteil.
Maître Marie Blanchon, Anwältin in Lyon, berät und vertritt Sie im internationalen Privatrecht, sowohl präventiv zur Risikovermeidung als auch in streitigen Verfahren vor den zuständigen Gerichten.
Ziel ist es, Ihre rechtliche Situation schnell abzusichern: das anwendbare Recht bestimmen, das zuständige Gericht festlegen und Ihre Rechte in Frankreich oder im Ausland durchsetzen.
Für einen vollständigen Überblick über die Tätigkeitsbereiche der Kanzlei können Sie auch folgende Seiten ansehen Strafrecht, Medizinrecht und Erbrecht.
Ein frühzeitiges Tätigwerden hilft, strategische und verfahrensrechtliche Fehler zu vermeiden, insbesondere wenn mehrere Länder betroffen sein können.
Die Kanzlei begleitet Sie bei internationaler Scheidung, Festlegung des Kindesunterhalts, grenzüberschreitendem Umgangsrecht und Fragen zum gewöhnlichen Aufenthalt von Kindern.
Analyse des auf die Erbschaft anwendbaren Rechts, Bestimmung der Erbenrechte, Koordination mit ausländischen Beteiligten und Bearbeitung internationaler Erbstreitigkeiten.
Absicherung von Vertragsklauseln (anwendbares Recht, zuständiges Gericht), Umgang mit Vertragsstörungen und Vertretung Ihrer Interessen bei internationalen Streitigkeiten.
Die Kanzlei unterstützt Sie dabei, ein ausländisches Urteil in Frankreich anerkennen und vollstrecken zu lassen oder die Vollstreckung zu organisieren, wenn Vermögenswerte in mehreren Staaten liegen.
Jeder Fall wird anhand der anwendbaren europäischen Texte, internationalen Übereinkommen und nationalen Vorschriften konkret analysiert.
Ihre Kanzlei betreut Mandanten in Lyon und darüber hinaus in der Region Auvergne-Rhône-Alpes, je nach Art der Fälle.
Das hängt vom betroffenen Rechtsgebiet, den anwendbaren Übereinkommen und den konkreten Bezügen zu jedem Land ab. Eine Voranalyse ermöglicht die Bestimmung der maßgeblichen Regel.
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Das Verfahren hängt vom Ursprungsland der Entscheidung und den anwendbaren Regelwerken (europäisch oder international) ab.
Ja. Die Kanzlei begleitet im Ausland ansässige Mandantinnen und Mandanten, wenn der Streitfall der französischen Gerichtsbarkeit unterliegt oder Rechtswirkungen in Frankreich entfaltet.
Die Fristen hängen von der Art des Falls und dem betroffenen Land ab. Es ist empfehlenswert, schnell zu handeln, um Beweise und Rechtsmittel zu sichern.
Sie können die Kanzlei kontaktieren, um Ihre Situation zunächst analysieren zu lassen und schnell die passende Strategie für Ihren internationalen Fall festzulegen.
Im ersten Termin wird Ihre Situation analysiert, mögliche rechtliche Optionen werden identifiziert und die Modalitäten der Begleitung sowie der Honorare geklärt.
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