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Marie Blanchon

Anwältin in Lyon für internationales Privatrecht

Das internationale Privatrecht betrifft Situationen mit Auslandsbezug: ausländische Staatsangehörigkeit, Wohnsitz im Ausland, internationaler Vertrag, Vermögen in mehreren Ländern oder ein außerhalb Frankreichs erlassenes Urteil.

Maître Marie Blanchon, Anwältin in Lyon, berät und vertritt Sie im internationalen Privatrecht, sowohl präventiv zur Risikovermeidung als auch in streitigen Verfahren vor den zuständigen Gerichten.

Ziel ist es, Ihre rechtliche Situation schnell abzusichern: das anwendbare Recht bestimmen, das zuständige Gericht festlegen und Ihre Rechte in Frankreich oder im Ausland durchsetzen.

Für einen vollständigen Überblick über die Tätigkeitsbereiche der Kanzlei können Sie auch folgende Seiten ansehen Strafrecht, Medizinrecht und Erbrecht.

Wann sollte man eine Anwältin für internationales Privatrecht einschalten?

Ein frühzeitiges Tätigwerden hilft, strategische und verfahrensrechtliche Fehler zu vermeiden, insbesondere wenn mehrere Länder betroffen sein können.

  • Internationale Scheidung und elterliche Sorge (Ehepartner unterschiedlicher Nationalität, im Ausland geschlossene Ehe, Kind mit Wohnsitz in einem anderen Land)
  • Internationale Erbfälle mit Vermögen in Frankreich und im Ausland
  • Internationale Verträge und grenzüberschreitende Handelsstreitigkeiten
  • Internationale Forderungsbeitreibung
  • Anerkennung und Vollstreckung in Frankreich von im Ausland ergangenen Entscheidungen

Tätigkeitsbereiche im internationalen Privatrecht

Internationales Familienrecht

Die Kanzlei begleitet Sie bei internationaler Scheidung, Festlegung des Kindesunterhalts, grenzüberschreitendem Umgangsrecht und Fragen zum gewöhnlichen Aufenthalt von Kindern.

Internationale Erbfälle und grenzüberschreitendes Vermögen

Analyse des auf die Erbschaft anwendbaren Rechts, Bestimmung der Erbenrechte, Koordination mit ausländischen Beteiligten und Bearbeitung internationaler Erbstreitigkeiten.

Internationale Verträge und transnationale Streitigkeiten

Absicherung von Vertragsklauseln (anwendbares Recht, zuständiges Gericht), Umgang mit Vertragsstörungen und Vertretung Ihrer Interessen bei internationalen Streitigkeiten.

Vollstreckung ausländischer Urteile

Die Kanzlei unterstützt Sie dabei, ein ausländisches Urteil in Frankreich anerkennen und vollstrecken zu lassen oder die Vollstreckung zu organisieren, wenn Vermögenswerte in mehreren Staaten liegen.

Arbeitsweise der Kanzlei

Jeder Fall wird anhand der anwendbaren europäischen Texte, internationalen Übereinkommen und nationalen Vorschriften konkret analysiert.

  • Erstanalyse: Sachverhalt, Unterlagen, Chronologie und internationale Herausforderungen
  • Strategie: Wahl des Gerichtsstands, anwendbares Recht, Verfahrenszeitplan
  • Umsetzung: Verhandlung, gerichtliche Einleitung, Vollstreckung von Entscheidungen
  • Betreuung: klare Information, Fristenkontrolle und Anpassung der Strategie

Warum die Kanzlei in Lyon wählen?

  • Erfahrung mit komplexen Fällen mit Auslandsbezug
  • Operativer, ergebnisorientierter Ansatz mit rechtlicher Absicherung
  • Individuelle Begleitung auf Französisch, Englisch und Deutsch
  • Beratung und Prozessführung in Frankreich und mit Auslandsbezug

Ihre Kanzlei betreut Mandanten in Lyon und darüber hinaus in der Region Auvergne-Rhône-Alpes, je nach Art der Fälle.

Häufige Fragen zum internationalen Privatrecht

Welches Recht gilt für meinen internationalen Fall?

Das hängt vom betroffenen Rechtsgebiet, den anwendbaren Übereinkommen und den konkreten Bezügen zu jedem Land ab. Eine Voranalyse ermöglicht die Bestimmung der maßgeblichen Regel.

Kann ein im Ausland erlassenes Urteil in Frankreich vollstreckt werden?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Das Verfahren hängt vom Ursprungsland der Entscheidung und den anwendbaren Regelwerken (europäisch oder international) ab.

Ich lebe im Ausland. Kann mich die Kanzlei begleiten?

Ja. Die Kanzlei begleitet im Ausland ansässige Mandantinnen und Mandanten, wenn der Streitfall der französischen Gerichtsbarkeit unterliegt oder Rechtswirkungen in Frankreich entfaltet.

Innerhalb welcher Fristen muss gehandelt werden?

Die Fristen hängen von der Art des Falls und dem betroffenen Land ab. Es ist empfehlenswert, schnell zu handeln, um Beweise und Rechtsmittel zu sichern.

Benötigen Sie Unterstützung im internationalen Privatrecht?

Sie können die Kanzlei kontaktieren, um Ihre Situation zunächst analysieren zu lassen und schnell die passende Strategie für Ihren internationalen Fall festzulegen.

Im ersten Termin wird Ihre Situation analysiert, mögliche rechtliche Optionen werden identifiziert und die Modalitäten der Begleitung sowie der Honorare geklärt.

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